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Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Gruppenunternehmen der Novoferm-Firmengruppe in Deutschland Stand 01/20Gültig ab 01.06.2020
1. Geltungsbereich
2. Nutzungsbedingungen, Vertragsabschluss
3. Angebot und Vertragsabschluss
4. Lieferung - Erfüllungsort – Gefahrtragung - Versicherung
5. Lieferzeit, Annahmeverzug
6. Bestelländerungen, Stornierung
7. Höhere Gewalt, von beiden Vertragspartnern nicht zu vertretende Lieferhindernisse
8. Verzug, Haftungsbeschränkung
9. Preise, Mindestbestellwert, Nebenkosten
10. Zahlungsbedingungen, Inkassovollmacht, Skonto, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Sicherheitsleistung, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrechte
11. Untersuchungs- und Rügepflicht, Beanstandungen
12. Garantien, Mängelansprüche, Gewährleistungsfrist
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel oder Schäden, welche auf nachfolgend aufgeführten Ursachen beruhen.
13. Haftung
14. Garantiebedingungen
15. Eigentumsvorbehalt, (verlängert, erweitert), Verwahrungspflichten, Factoring, Verwertung
16. Technische Änderungen
Technische Änderungen, die der Verbesserung des Liefergegenstandes dienen, können wir ohne vorherige Zustimmung durch den Käufer vornehmen, sofern die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
17. Datenschutzerklärung
Wir weisen darauf hin, dass bei NOVOFERM Daten über Geschäftsvorfälle elektronisch verarbeitet werden und behalten uns das Recht vor, die zur Erlangung einer Kreditsicherung erforderlichen Daten dem Versicherungsgeber zu übermitteln. Bitte beachten Sie auch unsere auf den Internetseiten von NOVOFERM veröffentlichten Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen für Internetdienste.
18. Rechtswahl für Internationalen Geschäftsverkehr
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.April 1980 über Verträge über den Warenkauf; CISG – „Wiener Kaufrecht“).
19. Geltende Vertragssprache, Auslegungsregeln
20. Zahlungsort, Gerichtsstand
21. Ergänzung zu Abschnitt II Absatz 5: Annahmeverzug bei Sonderware
22. Mitwirkung des Käufers, Nachträgliche Änderungswünsche, keine Warenrücknahme, Auswirkungen auf Preis und Leistungszeit
23. Ergänzung zu Abschnitt II Absatz 11: Gewährleistung
24. Geltungsbereich
25. Übertragung der Ausführungspflicht
26. Mitwirkungspflicht des Käufers/Auftraggebers zur Vorbereitung der Arbeiten
27. Baustellensicherheit, umweltgerechte Entsorgung
28. Durchführung der Montage, Sichtabnahme und Gefahrenübergang bei Baustellennutzung der Leistungsgegenstände
29. Leistungsgrenzen, nicht enthaltene Nebenleistungen, bauseitig zu erbringende Fertigstellung
30. Montagetermin, Hindernisse, Verlängerung des Montagezeitraums
31. Änderungen des Montageauftrags
32. Montagepreis, Berechnung von Wartezeiten, keine Anrechnung von Eigenleistungen
33. Stundenlohnarbeiten
34. Fahrtkosten, Entfernung zum Leistungsort
35. Leistungsnachweise, Beweislast
36. Leistungsgefahr, Abnahme, Abnahmeverzug
37. Gültigkeit, Ablösung alter Bedingungen
Isselburg-Werth im März 2020Die Geschäftsleitung der NOVOFERM Gruppenunternehmen