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I. GeltungEs gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen der Novoferm GmbH. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Novoferm GmbH nicht an, es sei denn, die Novoferm GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Auch die Bezugnahme auf ein Schreiben, dass fremde Geschäftsbedingungen enthält, führt nicht zur Einbeziehung abweichender Bedingungen.
II. BestellungenBestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Novoferm GmbH schriftlich erteilt werden. Vom Auftragnehmer im Geschäftsverkehr mit der Novoferm GmbH verwendete Unterlagen müssen aufweisen: Bestellnummer, Kommissionsnummer, Werk, Empfangsstelle, Ident-Nr., Objekt-Nr., vollständige Artikeltext/Objektbezeichnung, Mengen und Mengeneinheiten sowie USt-ID-Nr. (bei Einfuhr aus EU).
III. PreiseDie Preise sind Festpreise. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung, Abladen) ein. Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer auf Verlangen der Novoferm GmbH zurückzunehmen.IV. Leistungsumfang
V. QualitätDer Auftragnehmer hat ein nach Art und Umfang geeignetes, dem neuesten Stand der Technik entsprechendes, dokumentiertes Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten. Er hat Aufzeichnungen, insbesondere über seine Qualitätsprüfungen, zu erstellen und diese der Novoferm GmbH auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer willigt hiermit in Qualitätsaudits zur Beurteilung der Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems durch die Novoferm GmbH oder einen von dieser Beauftragten ein.
VI. Lieferfristen, Liefertermine, Vertragsstrafe
VII. Anlieferung, Lagerung, Haftung
VIII. AbtretungDer Auftragnehmer ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Novoferm GmbH nicht berechtigt, die Ausführung des Vertrages, wie auch seine vertraglichen Ansprüche, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt. Unterlieferanten des Auftragnehmers sind der Novoferm GmbH auf Wunsch namentlich zu benennen.
IX. Kündigung
X. Rechnungserteilung, Zahlung, Aufrechnung
XI. Ansprüche aus Mängelhaftung
XII. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen ist die von der Novoferm GmbH bezeichnete Empfangsstelle. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, der Sitz der Novoferm GmbH oder nach Wahl der Novoferm GmbH der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.
XIII. Anzuwendendes RechtFür alle Rechtsbeziehungen zwischen der Novoferm GmbH und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
XIV. GeheimhaltungDer Auftragnehmer wird über alle betrieblichen Vorgänge, Einrichtungen, Anlagen, Unterlagen usw. bei der Novoferm GmbH und ihren Kunden, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Novoferm GmbH bekannt werden, auch nach Abgabe der jeweiligen Angebote bzw. Erledigung des Vertrages Dritten gegenüber Stillschweigen bewahren. Er wird seinen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entsprechende Verpflichtungen auferlegen.
XV. TeilunwirksamkeitSollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.
XVI. DatenschutzDie Novoferm GmbH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass sie Daten des Auftragnehmers auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes speichern wird.
Stand: März 2011
Novoferm GmbHIsselburger Straße 31D - 46459 ReesTelefon: (0 28 50) 9 10 - 0Telefax: (0 28 50) 9 10 - 64 6Sitz: IsselburgHandelsregister: Amtsgericht Coesfeld HRB 7771Geschäftsführer:Dipl.-Ing. Rainer Schackmann, VorsitzenderDipl.-Kfm. (FH) Jan Hülsmann